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Das QMJ-Verfahren setzt sich aus zwei aufeinander aufbauenden Stufen zusammen, der Zertifizierung kann sich die Sterneklassifizierung anschließen. Dadurch wird gewährleistet, dass Komfort auch Sicherheit bedeutet. Die nächsthöhere Stufe kann nur dann erreicht werden, wenn alle Bedingungen der vorhergehenden erfüllt sind. Die Zertifizierungsbedingungen müssen immer voll erfüllt werden, damit das QMJ-Siegel vergeben wird.
Die Zertifizierung beinhaltet eine Überprüfung der Genehmigungen (wie z.B. Baugenehmigungen, Versicherungen, Brandschutz, Gewerbeanmeldung) und anderer rechtlicher Voraussetzungen (z.B. Lagerung und Zubereitung der Waren, Küchenhygiene), die zum Betrieb einer Kinder- und Jugendunterkunft notwendig sind. [...mehr...]
Die Sterneklassifizierung dient der Einstufung der Unterkunft in fünf Stufen, die mit 1 bis 5 Sternen gekennzeichnet werden. Der Gast kann so den Komfort und den Umfang der pädagogischen Angebote einschätzen.
1 Stern: u.a. bei ansprechender Möblierung der Zimmer, Vorhandensein von Leiterzimmern mit Waschbecken, Frühstück (außer Selbstversorgerhäuser), umfassendem Informationsmaterial zur Freizeitgestaltung, Ausleihmöglichkeit von Sport- und Spielgeräten. [...mehr...]
2 Sterne: u.a. bei Vorhandensein von Leiterzimmern mit Sanitärzelle, Möglichkeit der Vollverpflegung, Sportanlagen, Spielplatz, Fernsehraum. [...mehr...]
3 Sterne: u.a. bei Vorhandensein von Frühstücksbuffet, Seminarräumen, mindestens 7-Stunden-Besetzung der Rezeption, Programmangeboten, Getränkeautomat, Snackautomat, Kinderstühlen, bargeldloser Zahlung, Gepäckaufbewahrungsmöglichkeit. [...mehr...]
4 Sterne: bei höherem Komfort, wie Seminarräumen mit moderner Ausstattung und Seminartechnik, entsprechende Raumangeboten für die individuelle Freizeitgestaltung (Hobbyräume, Lese-, Spiel- und Kuschelecken), Waschmöglichkeiten für Gäste, Kinderbetten, behindertengerechten Zimmern, Programmbausteinen und Pauschalprogrammen mit pädagogischer Anleitung. [...mehr...]
5 Sterne: u.a. bei Vorhandensein eigener Sanitäreinheiten in 80% der Zimmer sowie in allen behindertengerechten Zimmern; qualifizierten Serviceleistungen, wie z.B. 16-Stunden-Besetzung der Rezeption; Cafeteria, Qualifizierungsmodul für Mitarbeiter, Sprachkenntnissen des Personals, Wäschetrockenmöglichkeit für Gäste. [...mehr...]
Die Klassifizierung ist 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der 3 Jahre ist eine erneute Prüfung vorgesehen.
Die Beteiligung am Verfahren kostet € 970 plus Mehrwertsteuer. Bei der gleichzeitigen Anmeldung mehrerer Unterkünfte gibt es Rabatte. Darüber hinausgehende Sonderpreise sind individuell zu vereinbaren. Sowohl die Zertifizierung als auch die Klassifizierung wird durch eine Wort- und Bildmarke, das Qualitätssiegel, visualisiert. Alle Einrichtungen, die die Zertifizierung (und die Klassifizierung) erfolgreich absolvieren, werden mit der entsprechenden Wort- und Bildmarke ausgezeichnet.
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Die Einrichtungen müssen sich strengen externen Kontrollen unterziehen und bestimmte Kriterien erfüllen. |
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aktuelle Termine
QMJ-Basisschulung am 24.06.2010 in Rostock
Eine Beherbergungseinrichtung ist dann eine Kinder- und Jugendunterkunft, wenn sie mindestens 50 % ihrer Belegung mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr erzielt [und die über spezifische Aufenthalts- und Aktivitätsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche verfügt]. Eltern, Teamer, Lehrkräfte, MultiplikatorInnen der Jugendhilfe u.ä. werden unabhängig vom Alter bei der Ermittlung der Quote mitgezählt.
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